FG München - Urteil vom 10.07.2007
6 K 3035/06
Normen:
EStG § 21 Abs. 2 ; ;

Einkünfte aus VuV: Überlassung einer Wohnung zu 68 % der ortsüblichen Marktmiete; Einkünfteerzielungsabsicht

FG München, Urteil vom 10.07.2007 - Aktenzeichen 6 K 3035/06

DRsp Nr. 2007/17441

Einkünfte aus VuV: Überlassung einer Wohnung zu 68 % der ortsüblichen Marktmiete; Einkünfteerzielungsabsicht

Für eine erforderliche Totalüberschussprognose ist an den vom Steuerpflichtigen verwirklichten Sachverhalt anzuknüpfen. Es ist nicht möglich, die steuerlichen Folgen seiner Gestaltung der vertraglichen Beziehungen durch fiktive Ansätze zu seinen Gunsten "abzumildern".

Normenkette:

EStG § 21 Abs. 2 ; ;

Tatbestand:

I.

Die Kläger werden gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt.

Streitig ist für den Veranlagungszeitraum 2004 (Streitjahr) in welcher Höhe Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (VuV) bei der Einkommensteuer zu berücksichtigen sind.

Mit der Einkommensteuererklärung für 2004 vom 22. März 2005 machten die Kläger einen Verlust aus VuV in Höhe von 18.894 EUR geltend. Die Kläger sind Eigentümer eines Einfamilienhauses in der Nähe von A-Stadt. Das Haus verfügt über eine Wohnfläche von 143,08 m2, es ist seit 2002 an die Eltern des Klägers vermietet. Die Miete betrug im Streitjahr lt. Mietvertrag vom 15. November 2001 monatlich 510 EUR kalt. Den Verlust errechneten die Kläger wie folgt:

Mieteinnahmen

6.612

Abschreibung

11.437

Schuldzinsen

13.447

Sonstige Kosten

622

Werbungskosten

25.506

-25.506

Verlust aus VuV

-18.894

alle Beträge in EUR