Streitig ist im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f) Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) i.V.m. § 2 Nr. 1, §§ 7, 8 Abs. 1 Körperschaftsteuergesetz (KStG), ob ein Gewinn aus der Veräußerung eines inländischen Grundstücks zu versteuern ist und ggf. welcher Wert dem Veräußerungserlös als fiktive Anschaffungskosten gegenüberzustellen ist.
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