FG Köln - Urteil vom 19.09.2005
10 K 4762/03
Normen:
EStG § 15 Abs. 2 ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 ;

Einkünfte eines Softwareprogrammierers

FG Köln, Urteil vom 19.09.2005 - Aktenzeichen 10 K 4762/03

DRsp Nr. 2007/8470

Einkünfte eines Softwareprogrammierers

Für eine "ingenieursähnliche" Tätigkeit iSd § 18 EStG werden bei Autodidakten nachgewiesene ausreichende Kenntnisse gefordert.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2 ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die selbständige Tätigkeit des Klägers auf dem Gebiet der EDV in den Streitjahren der Gewerbesteuer unterliegt.

Die Kläger sind im Streitjahr 2002 zusammenveranlagte Eheleute. In den Streitjahren vorher war der Kläger ledig.