FG Hamburg - Urteil vom 17.03.2021
2 K 2/19
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7;

Einkünfteerzielung aus Vermietung und Verpachtung aufgrund eines unentgeltlich im Wege des Vermächtnisses erworbenen Nießbrauchsrechts hinsichtlich Afa-Berechtigung eines Vermächtnisnießbrauchers

FG Hamburg, Urteil vom 17.03.2021 - Aktenzeichen 2 K 2/19

DRsp Nr. 2022/6864

Einkünfteerzielung aus Vermietung und Verpachtung aufgrund eines unentgeltlich im Wege des Vermächtnisses erworbenen Nießbrauchsrechts hinsichtlich Afa-Berechtigung eines Vermächtnisnießbrauchers

1. Werden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aufgrund eines unentgeltlich im Wege des Vermächtnisses erworbenen Nießbrauchsrecht erzielt, fehlt es an der Berechtigung für die Afa, sofern der entsprechende Aufwand nicht vom Nießbrauchsberechtigten, sondern vom Erblasser getragen wurde.2. Dass der Nießbrauchsberechtigte alternativ einen Anspruch auf Zugewinnausgleich und einen Pflichtteil gehabt hätte, ändert an der Unentgeltlichkeit der Zuwendung des Nießbrauchs nichts, wenn es an einer konkreten Regelung über eine Entgeltlichkeit der Nießbrauchrechtsbestellung fehlt.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7;

Tatbestand

Streitig ist die Afa-Berechtigung der Klägerin als Nießbrauchsberechtigte.

Die Klägerin errichtete zusammen mit ihrem Ehemann, der über diverse Grundstücke verfügte, am ... 2001 ein gemeinschaftliches notarielles Testament, mit dem u.a. die Söhne A und B als Erben eingesetzt wurden und der Klägerin das Nießbrauchrecht am gesamten Nachlass des Ehemannes eingeräumt wurde.