I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) erwarb im Streitjahr (1998) für 567 000 DM eine 84,85 qm große Eigentumswohnung. Im Rahmen der Finanzierung des Kaufpreises entstanden ihm bereits im Streitjahr Aufwendungen für zwei Disagien in Höhe von 40 000 DM. Er vermietete die ab März 2000 bezugsfertige Wohnung zum Teil an seine spätere Lebensgefährtin, zum Teil nutzte er sie selbst.
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