Der am geborene Kläger und die am geborene Klägerin werden als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. In ihren Steuererklärungen für die Jahre 2000 bis 2002 machten sie die nachstehenden Verluste aus Vermietung und Verpachtung aus einem - dem Kläger gehörenden - Zweifamilienhaus geltend:
Die Beträge sind der Höhe nach unstreitig und resultieren aus umfangreichen Sanierungsarbeiten, die der Kläger nach dem Tod seiner Mutter, die bis dahin in der Erdgeschosswohnung des Hauses gewohnt hatte, vornehmen ließ.
Der Kläger selbst bewohnte zunächst die Wohnung im Obergeschoss. Seine Ehefrau, die Klägerin, wohnte zunächst auch in bei, wo sich ihre Arbeitsstelle befand.
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