FG Niedersachsen - Urteil vom 19.07.2012
10 K 41/12
Normen:
EStG § 9; EStG § 21;

Einkünfteerzielungsabsicht bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung: Vermietungsabsicht bei Leerstand

FG Niedersachsen, Urteil vom 19.07.2012 - Aktenzeichen 10 K 41/12

DRsp Nr. 2013/4603

Einkünfteerzielungsabsicht bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung: Vermietungsabsicht bei Leerstand

Zur Erzielung von Einkünften aus VuV gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. Die Berücksichtigung von WK setzt das Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht voraus. Die Absicht zur Fremdvermietung ist als innere Tatsache nur anhand äußerer Umstände zu erkennen. Lässt ein Stpfl. ein Objekt jahrelang leer stehen mit der Begründung, auch nach Sanierung sei eine Vermietung nicht garantiert, so scheidet mangels Vermietungsabsicht ein WK-Abzug aus.

Normenkette:

EStG § 9; EStG § 21;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Berücksichtigung eines Werbungskostenüberschusses bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.