1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.
I.
Streitig ist, ob der Kläger in den Streitjahren 2002 bis 2005 Einkünfte aus der Vermietung eines mit einem Gewerbegebäude bebauten Grundstücks erzielt hat, sowie die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für die Erweiterung einer Privatpilotenlizenz.
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