Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) werden für das Streitjahr 1994 zur Einkommensteuer zusammen veranlagt.
Mit Vertrag vom 27. April 1993 erwarben sie je zur Hälfte eine rd. 80 qm große Eigentumswohnung für 460 000 DM. Davon wurden 300 000 DM fremdfinanziert. Die Wohnung unterlag für 10 Jahre einer Mietpreisbindung; im Streitjahr betrug der zulässige Mietzins 14,50 DM pro Quadratmeter.
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