BFH - Urteil vom 17.01.2007
XI R 5/06
Normen:
EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 ; UAG § 4 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BB 2007, 1042
BFH/NV 2007, 1227
BFHE 216, 334
BStBl II 2007, 519
DStRE 2007, 952
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 15.12.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 3800/02

Einkünftequalifikation bei einer Umweltauditorin; Freiberuflichkeit eines Ingenieurs; Anforderungen an den Nachweis des Vorliegens eines dem Ingenieur ähnlichen Berufes; Tätigkeitsprofil eines Handelschemikers; Besteuerung eines beratend oder gutachterlich tätigen Chemikers

BFH, Urteil vom 17.01.2007 - Aktenzeichen XI R 5/06

DRsp Nr. 2007/7642

Einkünftequalifikation bei einer Umweltauditorin; Freiberuflichkeit eines Ingenieurs; Anforderungen an den Nachweis des Vorliegens eines dem Ingenieur ähnlichen Berufes; Tätigkeitsprofil eines Handelschemikers; Besteuerung eines beratend oder gutachterlich tätigen Chemikers

»Eine promovierte Chemikerin, die Zertifikate als "DGQ-Fachauditor für die chemische Industrie" und als "DGQ-Umweltsystem-Auditor" besitzt und die Unternehmen auf die von diesen gewünschte Zertifizierung vorbereitet, Umweltgefährdungspotenziale analysiert, Managementsysteme für den betrieblichen Umweltschutz entwickelt, Arbeitsplätze des Unternehmens im Hinblick auf die für die Arbeitnehmer ausgehenden Gefährdungen beurteilt, entsprechende Lösungen zur Gefahrenabwehr erarbeitet, geeignete Lagerungssysteme zur sicheren Aufbewahrung von das Grundwasser gefährdenden Flüssigkeiten auswählt und entsprechende Betriebsanweisungen erstellt, übt eine einem Handelschemiker ähnliche Tätigkeit aus.«

Normenkette:

EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 ; UAG § 4 Abs. 2 ;

Gründe: