FG Hessen - Urteil vom 07.09.2000
11 K 1357-1358/98
Normen:
EStG § 19 Abs. 1 ; EStG § 20 Abs. 1 ; EStG § 9 Abs. 1 Nr. 1 ;

Einkunftsart; Zurechnung; Nichtselbständige Arbeit; Kapitalvermögen; Schuldzinsen; Gesellschaftsanteile; Aktien - Einkünftemäßige Erfassung von Schuldzinsen aus dem Erwerb von Gesellschaftsanteilen

FG Hessen, Urteil vom 07.09.2000 - Aktenzeichen 11 K 1357-1358/98

DRsp Nr. 2001/1792

Einkunftsart; Zurechnung; Nichtselbständige Arbeit; Kapitalvermögen; Schuldzinsen; Gesellschaftsanteile; Aktien - Einkünftemäßige Erfassung von Schuldzinsen aus dem Erwerb von Gesellschaftsanteilen

Schuldzinsen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb von Gesellschaftsanteilen stehen, wozu eine arbeitsvertragliche Verpflichtung bestand, sind bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit steuermindernd zu berücksichtigen.

Normenkette:

EStG § 19 Abs. 1 ; EStG § 20 Abs. 1 ; EStG § 9 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Für die Streitjahre 1994 und 1995 streiten die Beteiligten darüber, ob bestimmte Schuldzinsen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen oder bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend gemacht werden können. Dem liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: