FG München - Beschluss vom 28.02.2007
9 V 4043/06
Normen:
EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 ; FGO § 69 Abs. 3 ;

Einkunftserzielungsabsicht bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

FG München, Beschluss vom 28.02.2007 - Aktenzeichen 9 V 4043/06

DRsp Nr. 2007/10297

Einkunftserzielungsabsicht bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Der enge Zeitraum von zweieinhalb Jahren zwischen Erwerb und Veräußerung einer Immobilie ist ein Indiz für eine schon bei Erwerb bestehende Absicht, das Objekt kurzfristig wieder zu veräußern und spricht daher gegen eine Einkünfteerzielungsabsicht des Steuerpflichtigen. Negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind daher nicht zu berücksichtigen.

Normenkette:

EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 ; FGO § 69 Abs. 3 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist im Hauptsacheverfahren 9 K 4824/06, ob der Antragsteller bezüglich des veräußerten Grundstücksobjekts Einkünfteerzielungsabsicht hatte.