FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 09.05.2019
10 K 10249/18
Normen:
AO § 357 Abs. 3 S. 1;

Einlegen der Einsprüche gegen die Zinsfestsetzungen zur Einkommensteuer nach Ablauf der Einspruchsfrist

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.05.2019 - Aktenzeichen 10 K 10249/18

DRsp Nr. 2022/9845

Einlegen der Einsprüche gegen die Zinsfestsetzungen zur Einkommensteuer nach Ablauf der Einspruchsfrist

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Normenkette:

AO § 357 Abs. 3 S. 1;

Tatbestand

Der Kläger erzielte in den Jahren 2002 bis 2007 und 2009 gewerbliche Einkünfte aus einer Beteiligung und Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Die Grundlagenbescheide über die Beteiligungseinkünfte wurden von dem zuständigen Finanzamt B... (FA) jeweils geändert. In der Folge änderte der Beklagte am 17. April 2018 die Einkommensteuerbescheide des Klägers für die Jahre 2002 bis 2007 und 2009 und setzte gleichzeitig jeweils Zinsen zur Einkommensteuer fest.