Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Kläger wendet sich gegen seine Heranziehung zu Teilbeiträgen für den öffentlichen Abwasserkanal, den mechanischen und biologischen Teil des Klärwerks sowie gegen seine Heranziehung zu einem Wasserversorgungsbeitrag.
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