Strittig ist, ob einkommensteuerpflichtige Einnahmen vorliegen.
Die Kläger sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Kläger betreibt einen Baumaschinenhandel. Daneben erzielt der Kläger Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Mitunternehmer aus der Beteiligung an der Fa. Kies- u. Sandwerk GmbH & Co. KG N. In ihren Einkommensteuererklärungen der Streitjahre erklärten die Kläger sonstige Einkünfte aus "Leistungen" in Höhe von:
1.000.000 DM im Veranlagungszeitraum 1995,
75.756 DM im Veranlagungszeitraum 1996 und
131.250 DM im Veranlagungszeitraum 1997.
Dem lag folgender Sachverhalt zu Grunde:
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|