FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 14.10.2004
6 K 1138/01
Normen:
EStG § 22 Nr. 3 ;
Fundstellen:
DStRE 2005, 1194
EFG 2005, 1698

Einnahmeerzielung aus einem Gelegenheitsgeschäft

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.10.2004 - Aktenzeichen 6 K 1138/01

DRsp Nr. 2005/11171

Einnahmeerzielung aus einem Gelegenheitsgeschäft

Einnahmen aus einer Leistung unter Ausnutzung einer einmaligen Gelegenheit, die bei nachhaltiger Ausübung den gewerblichen Tätigkeiten zuzurechnen wäre und welche um des Entgelts willen, und nicht aus reiner Gefälligkeit erbracht wurde, sind sonstige Einkünfte gem. § 22 Nr. 3 Satz 1 EStG.

Normenkette:

EStG § 22 Nr. 3 ;

Tatbestand:

Strittig ist, ob einkommensteuerpflichtige Einnahmen vorliegen.

Die Kläger sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Kläger betreibt einen Baumaschinenhandel. Daneben erzielt der Kläger Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Mitunternehmer aus der Beteiligung an der Fa. Kies- u. Sandwerk GmbH & Co. KG N. In ihren Einkommensteuererklärungen der Streitjahre erklärten die Kläger sonstige Einkünfte aus "Leistungen" in Höhe von:

1.000.000 DM im Veranlagungszeitraum 1995,

75.756 DM im Veranlagungszeitraum 1996 und

131.250 DM im Veranlagungszeitraum 1997.

Dem lag folgender Sachverhalt zu Grunde: