BFH - Beschluß vom 23.09.1999
VI B 82/99
Normen:
EStG §§ 8, 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4, 5 ; LStR (1992) Abschn. 31 Abs. 7 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 318

Einnahmen und Werbungskosten bei Firmenwagengestellung

BFH, Beschluß vom 23.09.1999 - Aktenzeichen VI B 82/99

DRsp Nr. 2000/534

Einnahmen und Werbungskosten bei Firmenwagengestellung

Der geldwerte Vorteil aus der Nutzung eines vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Firmenwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist nicht deshalb herabzusetzen, weil die Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wegen der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG nur in beschränktem Umfang abziehbar sind.

Normenkette:

EStG §§ 8, 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4, 5 ; LStR (1992) Abschn. 31 Abs. 7 ;

Gründe: