FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 16.09.2020
11 K 11043/20
Normen:
EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Einordnen der Tätigkeit eines Steuerpflichtigen als Pokerspieler durch Teilnahme am Onlinepoker und Turnierpoker als gewerbliche Tätigkeit

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.09.2020 - Aktenzeichen 11 K 11043/20

DRsp Nr. 2022/12694

Einordnen der Tätigkeit eines Steuerpflichtigen als Pokerspieler durch Teilnahme am Onlinepoker und Turnierpoker als gewerbliche Tätigkeit

Tenor

Der Bescheid über Einkommensteuer 2011 vom 27. Juni 2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 27. Dezember 2019 wird dahingehend geändert, dass lediglich ein Verlust aus dem Jahr 2012 in Höhe von € 300 000,- bei der Veranlagung berücksichtigt wird. Dem Beklagten wird aufgegeben, die geänderte Steuerfestsetzung nach Maßgabe der Urteilsgründe zu errechnen, ferner dem Kläger das Ergebnis dieser Berechnung unverzüglich mitzuteilen und den Bescheid mit dem geänderten Inhalt nach Rechtskraft dieses Urteils neu bekannt zu geben.

Der Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer zum 31.12.2012 vom 27. Juni 2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 27. Dezember 2019 wird dahingehend geändert, dass der Verlust zum 31.12.2012 auf € 108 000,- festgestellt wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Tatbestand