Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist, ob die von der Klägerin ausgeübte Tätigkeit der "Atlaslogie" eine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung oder Unterrichtstätigkeit darstellt.
Die Klägerin ist ausgebildete Rettungsassistentin und erzielte in diesem Beruf bis September 2012 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Nebenher absolvierte sie eine Ausbildung zur Atlaslogin und übte diese unternehmerische Tätigkeit zunächst ab dem Jahr 2009 nebenberuflich und ab dem 1. Oktober 2012 hauptberuflich aus.
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