FG Baden-Württemberg - Urteil vom 14.01.2009
4 K 4968/08
Normen:
EStG § 3c; EStG § 32b Abs. 1 Nr. 3; DBA USA Art. 23 Abs. 2 S. 1a S. 2;

Einordnung der Limited Liability Company (LLC) als Personengesellschaft

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.01.2009 - Aktenzeichen 4 K 4968/08

DRsp Nr. 2013/6511

Einordnung der Limited Liability Company (LLC) als Personengesellschaft

Eine nach US-amerikanischem Recht gegründete LLC ist für Zwecke der deutschen Besteuerung als Personengesellschaft und nicht als Kapitalgesellschaft einzuordnen.

1. Die Einkommensteuer wird unter Abänderung der Einkommensteuerbescheide vom 24. April 2003 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 30. Dezember 2005 für 1997 auf 88.279 DM, für 1998 auf 93.336 DM und für 1999 auf 61.909 DM festgesetzt.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

3. Das Urteil ist wegen der den Klägern zu erstattenden Kosten vorläufig vollstreckbar. Betragen diese nicht mehr als 1.500 EUR, ist das Urteil hinsichtlich der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann in diesem Fall die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des mit Kostenfestsetzungsbeschluss festgesetzten Kostenerstattungsbetrags abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Übersteigt der Kostenerstattungsanspruch den Betrag von 1.500 EUR, ist das Urteil wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des mit dem Kostenfestsetzungsbeschluss festgesetzten Erstattungsbetrages vorläufig vollstreckbar.

4. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Normenkette:

EStG § 3c; EStG § 32b Abs. 1 Nr. 3;