Streitig ist, ob die Klägerin (Klin.) berechtigt ist, eine Teilwertabschreibung auf die Anschaffungskosten einer Beteiligung an einer US-amerikanischen Gesellschaft in der Rechtsform einer LLC (Limited Liability Company) vorzunehmen, ferner ob der Ausfall von Darlehensforderungen gegenüber jener Gesellschaft gewinnmindernd zu berücksichtigen ist.
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