FG München - Gerichtsbescheid vom 19.07.2016
7 K 366/15
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1;

Einordnung von Schuldzinsen für ein Darlehen zur Finanzierung eines teilweise eigenen Wohnzwecken dienenden Gebäudes als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

FG München, Gerichtsbescheid vom 19.07.2016 - Aktenzeichen 7 K 366/15

DRsp Nr. 2016/16381

Einordnung von Schuldzinsen für ein Darlehen zur Finanzierung eines teilweise eigenen Wohnzwecken dienenden Gebäudes als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1;

Tatbestand

Die Kläger sind Ehegatten, die im Streitjahr zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Neben weiteren Einkünften erzielten die Kläger Einkünfte aus der Vermietung der Wohnung im Obergeschoss des in 2004 erworbenen Zweifamilienhauses Z in H. Die Erdgeschoßwohnung des Gebäudes nutzten die Kläger im Streitjahr zu eigenen Wohnzwecken. Beide Wohnungen hatten jeweils eine Wohnfläche von 102 m2.