Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Die Kläger sind Ehegatten, die im Streitjahr zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Neben weiteren Einkünften erzielten die Kläger Einkünfte aus der Vermietung der Wohnung im Obergeschoss des in 2004 erworbenen Zweifamilienhauses Z in H. Die Erdgeschoßwohnung des Gebäudes nutzten die Kläger im Streitjahr zu eigenen Wohnzwecken. Beide Wohnungen hatten jeweils eine Wohnfläche von 102 m2.
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