Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 13. Februar 2018 im Gesamtstrafenausspruch aufgehoben.
2.Die weitergehende Revision des Angeklagten wird verworfen.
3.Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Steuerhinterziehung in 20 Fällen, davon in drei Fällen wegen Versuchs, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Aufgrund rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung hat es zwei Monate dieser Gesamtfreiheitsstrafe für vollstreckt erklärt. Zudem hat das Landgericht die Einziehung eines Geldbetrages in Höhe von 102.805,24 Euro angeordnet.
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