FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 04.07.2006
6 K 2201/04 Z
Normen:
KN (Kombinierte Nomenklatur);

Einreihung einer als Küchenutensilienhalter Kuh mit Schneebesen und zwei Holzlöffeln bezeichneten Ware

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.07.2006 - Aktenzeichen 6 K 2201/04 Z

DRsp Nr. 2006/20923

Einreihung einer als "Küchenutensilienhalter Kuh mit Schneebesen und zwei Holzlöffeln" bezeichneten Ware

Zur Einreihung einer als "Küchenutensilienhalter Kuh mit Schneebesen und zwei Holzlöffeln" bezeichneten Ware in die Unterpos. 6912 0050 KN

Normenkette:

KN (Kombinierte Nomenklatur);

Tatbestand:

Strittig ist die Einreihung einer als "Küchenutensilienhalter Kuh mit Schneebesen und zwei Holzlöffeln" bezeichneten Ware in die Kombinierte Nomenklatur -KN-.

Die Klägerin ist eine Spielwarenhandelsgesellschaft mbH mit mehreren Filialen im Süddeutschen Raum und begehrte mit Antrag vom 26. November 2003 die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft -vZTA- für die vorgenannte Ware.