BFH - Urteil vom 05.02.2013
VII R 37/11
Normen:
KN Pos 8481;

Einreihung sogenannter Silikonventile im Zolltarif

BFH, Urteil vom 05.02.2013 - Aktenzeichen VII R 37/11

DRsp Nr. 2013/6060

Einreihung sogenannter Silikonventile im Zolltarif

NV: In Öffnungen von Kunststoffbehältern einzusetzende Verschlüsse aus Kunststoff, die mit einem zentrisch angebrachten kreuzweisen Einschnitt versehen sind, der sich bei Druck auf den Behälter nach außen wölbt und einen Teil des Behälterinhalts nach außen abgibt, sind als Ventile aus Kunststoff in die Pos. 8481 KN einzureihen.

Normenkette:

KN Pos 8481;

Tatbestand

I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) führte in den Jahren 2005 und 2006 über verschiedene Hauptzollämter Flaschenverschlüsse aus Kunststoff in das Zollgebiet der Union ein, die in den von ihren Vertretern abgegebenen Zollanmeldungen in unterschiedlicher Weise, jedoch zumeist als Silikonventile der Unterpos. 8481 80 79 (Zollsatz 2,2 %) der Kombinierten Nomenklatur (KN) bezeichnet und antragsgemäß abgefertigt wurden.