BFH - Urteil vom 31.05.2016
VII R 47/14
Normen:
TARIC; KN Pos. 8529;
Vorinstanzen:
FG Hamburg, vom 07.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 37/14

Einreihung von Komponenten für LCD-Monitore in den TARIC und die Kombinierte Nomenklatur

BFH, Urteil vom 31.05.2016 - Aktenzeichen VII R 47/14

DRsp Nr. 2016/16513

Einreihung von Komponenten für LCD-Monitore in den TARIC und die Kombinierte Nomenklatur

NV: Der TARIC-Code 8529 90 92 50 ist im Hinblick auf den Wortlaut und den Zweck der damit geschaffenen Zollaussetzung sowie deren Ausnahmecharakter eng auszulegen. Ein LCD-Display-Panel, das über die im TARIC-Code 8529 90 92 50 angesprochenen Beschaffenheitsmerkmale hinausgehend einen Touchscreen sowie Bedienknöpfe enthält, war daher bis zum 31. Dezember 2015 in den TARIC-Code 8529 90 92 99 einzureihen.

Tenor

Auf die Revision des Hauptzollamts wird das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 7. November 2014 4 K 37/14 aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

TARIC; KN Pos. 8529;

Gründe

I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) stellt Kraftfahrzeuge her. Sie führt regelmäßig Komponenten —sog. LCD-Display-Panele— für LCD-Monitore ein, die sie in das Armaturenbrett der Kraftfahrzeuge einbaut. Die Komponenten werden über Steckerverbindungen bzw. Schnittstellen des Einbaugehäuses, in dem sich die LCD-Panele befinden, an die zentrale Steuereinrichtung des Kraftfahrzeugs angeschlossen. Sie können Navigations-, Bedien- und Informationsdaten sowie Videobildinformationen anzeigen.