Auf die Revision des Hauptzollamts wird das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 7. November 2014 4 K 37/14 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) stellt Kraftfahrzeuge her. Sie führt regelmäßig Komponenten —sog. LCD-Display-Panele— für LCD-Monitore ein, die sie in das Armaturenbrett der Kraftfahrzeuge einbaut. Die Komponenten werden über Steckerverbindungen bzw. Schnittstellen des Einbaugehäuses, in dem sich die LCD-Panele befinden, an die zentrale Steuereinrichtung des Kraftfahrzeugs angeschlossen. Sie können Navigations-, Bedien- und Informationsdaten sowie Videobildinformationen anzeigen.
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