Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 30.10.2012 - Az.
Die Anträge der Arbeitgeberin werden zurückgewiesen.
2.Die Beschwerde der Arbeitgeberin wird zurückgewiesen.
3.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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