FG Schleswig-Holstein vom 21.02.2001
II 279/00
Fundstellen:
EFG 2001, 645

Einrichtungen zur ambulanten Vorsorge und Rehabilitation

FG Schleswig-Holstein, vom 21.02.2001 - Aktenzeichen II 279/00

DRsp Nr. 2001/13284

Einrichtungen zur ambulanten Vorsorge und Rehabilitation

Die Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 d GewStG kommt nicht zur Anwendung, wenn die ambulante Pflege in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen stattfindet.

Für die Praxis:

Ambulante Pflegemaßnahmen sind nach § 3 Nr. 20 d GewStG nur dann begünstigt, wenn sie in den Wohnungen der kranken und pflegebedürftigen Personen erfolgen. Dies ergibt sich aus der in der Vorschrift enthaltenen Unterscheidung zwischen Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen einerseits und Einrichtungen zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen andererseits. Einen Verstoß gegen Art. 3 GG verneint das FG.

Fundstellen
EFG 2001, 645