Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 08.04.2011 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Essen vom 23.03.2011 wird zurückgewiesen.
I.
Die Antragstellerin ist gelernte Einzelhandelskauffrau.
Die Beteiligten schlossen am 5.10.1984 vor dem Standesbeamten in C die Ehe miteinander. Die Antragstellerin gab ihren Beruf der Einzelhandelskauffrau auf. Zu Beginn der Ehezeit arbeitete die Antragstellerin im Versicherungsagenturbüro in F mit.
Aus der Ehe der Beteiligten ist der volljährige Sohn E, geboren am 6.4.1986, hervorgegangen.
Die Beteiligten sind seit dem 10.07.2008 rechtskräftig geschieden. Der Antragsgegner heiratete am 28.09.2008 erneut.
Die Antragstellerin gewann einen Nissan bei einer Verlosung. Diesen übereignete sie ihrem Sohn.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|