FG Köln, vom 22.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 3478/02
Einsatz von Ansprüchen aus Kapitallebensversicherungen zur Darlehensbesicherung i.R.d. Umschuldung eines früher aufgenommenen Darlehens; Steuerunschädlichkeit des Einsatzes von Ansprüchen aus einem Lebensversicherungsvertrag bei der Umfinanzierung eines Darlehens; Steuerpflicht von Zinsen aus einer Lebensversicherungen i.R.d. Umschuldung eines alten Darlehens
BFH, Urteil vom 19.01.2010 - Aktenzeichen VIII R 40/06
DRsp Nr. 2010/6006
Einsatz von Ansprüchen aus Kapitallebensversicherungen zur Darlehensbesicherung i.R.d. Umschuldung eines früher aufgenommenen Darlehens; Steuerunschädlichkeit des Einsatzes von Ansprüchen aus einem Lebensversicherungsvertrag bei der Umfinanzierung eines Darlehens; Steuerpflicht von Zinsen aus einer Lebensversicherungen i.R.d. Umschuldung eines alten Darlehens
Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen; steuerschädliche Darlehensverwendung1. Dient ein Darlehen, zu dessen Besicherung Ansprüche aus Kapitallebensversicherungen eingesetzt werden, nicht dazu, unmittelbar und ausschließlich Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts zu finanzieren, sondern um ein bereits früher aufgenommenes Darlehen umzuschulden, so ist das i.S. des § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a EStG unschädlich, wenn der Kläger u.a. nachweisen kann, dass die Darlehensschuld bis zum 13. Februar 1992 bereits entstanden war.
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