FG Sachsen - Urteil vom 01.03.2005
1 K 225/02
Normen:
EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 S. 2 § 9 Abs. 5 ;

Einsatzwechseltätigkeit eines beim Straßenbauamt angestellten Straßenwärters; Einkommensteuer 1999 und 2000

FG Sachsen, Urteil vom 01.03.2005 - Aktenzeichen 1 K 225/02

DRsp Nr. 2005/19550

Einsatzwechseltätigkeit eines beim Straßenbauamt angestellten Straßenwärters; Einkommensteuer 1999 und 2000

Ein beim Straßenbauamt angestellter Straßenwärter, der seine Arbeitsleistung typischerweise fast ausschließlich auf unterschiedlichen Tätigkeitsstellen im Bereich eines über 500 qkm großen, mehrere Gemeinden umfassenden Gebiets verrichtet, nach Dienstantritt in der Straßenmeisterei mit einem Kraftfahrzeug das dem Arbeitgeber zugewiesene Straßennetz befährt, die erforderlichen Reparaturen und Sichtprüfungen vornimmt und in der Straßenmeisterei keinen wesentlichen Teil seiner Arbeitsleistung erbringt, übt seine berufliche Tätigkeit an ständig wechselnden Tätigkeitsstellen aus; das Einsatzgebiet ist keine einheitliche großräumige gleichbleibende (regelmäßige) Arbeitsstätte.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 S. 2 § 9 Abs. 5 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen aufgrund Einsatzwechseltätigkeit bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit.