I.
Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist eine GmbH & Co. KG und vermietete eigene Liegenschaften. Bis zum 31. Dezember 1993 waren Kommanditisten der Klägerin die Geschwister P.X., G.X. und B.X. sowie deren Mutter L.X. und U (eine Kapitalgesellschaft mit Sitz im Großherzogtum Luxemburg). Die H-GmbH war Komplementärin mit einem Anteil von 0%, vertreten durch ihren Geschäftsführer, den o.g. P.X.
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