Die Klägerin, eine GmbH, ist ein Dienstleistungsbetrieb für Ausbein- und Zerlegearbeiten im Fleischerhandwerk und als Unternehmer umsatzsteuerpflichtig. Ihre Aufträge erhält die Klägerin von Fleischwarenfabriken, Zerlegebetrieben, privaten und kommunalen Schlachthöfen, sowie von Ausbeinern bzw. Ausbeinerkolonnen.
1993/94 wurde bei der Klägerin eine Außenprüfung für 1989 bis 1991 durchgeführt. Zu den Geschäftsbeziehungen zwischen der Klägerin und den Ausbeinern wurden hierbei folgendes festgestellt:
Die Klägerin arbeitete im Prüfungszeitraum mit einer Vielzahl von Ausbeinern und Zerlegern zusammen. Diese wurden von der Klägerin als selbständige Unternehmer behandelt, wenn sie eine
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