FG Baden-Württemberg - Urteil vom 25.11.2020
4 K 1065/19
Normen:
AO § 30 Abs. 4;

Einsicht in die Akten eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen einen Dritten

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.11.2020 - Aktenzeichen 4 K 1065/19

DRsp Nr. 2021/4457

Einsicht in die Akten eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen einen Dritten

Tenor

1)

Die Klage wird abgewiesen.

2)

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3)

Die Revision wird zugelassen

Normenkette:

AO § 30 Abs. 4;

Tatbestand

Die Klägerin begehrt im Hauptantrag die - inhaltlich eingeschränkte - Einsicht in die Akten über ein vom Beklagten gegen einen Dritten geführtes steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren, den sie des Betrugs zum Nachteil eines Bankenkonsortiums bezichtigt, dem auch sie angehört. Hilfsweise beantragt sie, der Staatsanwaltschaft oder der Generalstaatsanwaltschaft Einsicht in diese Ermittlungsakten zu gewähren.

Die Klägerin ist Mitglied eines Bankenkonsortiums, bestehend aus der Bank A, der Bank B, der Bank C, der Bank D und der Klägerin selbst.

Dieses stand mit der Z-GmbH (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB xxx) in Geschäftsbeziehung. Herr a war Gesellschafter-Geschäftsführer der Z-GmbH.

Mit Bürgschaftsvertrag vom 16. Januar 2008 (Ordner Anlage K1 I, Bl. 9) hatte sich Herr a gegenüber dem Bankenkonsortium für die Verbindlichkeiten der Z-GmbH - beschränkt auf den Betrag von ... Mio. € - selbstschuldnerisch verbürgt. Wegen der Einzelheiten wird auf den genannten Bürgschaftsvertrag Bezug genommen.