FG Sachsen - Urteil vom 16.07.2020
8 K 1395/18 (Kg)
Normen:
FGO § 100 Abs. 1 S. 1;

Einspruch wegen der Rückforderung von Kindergeld

FG Sachsen, Urteil vom 16.07.2020 - Aktenzeichen 8 K 1395/18 (Kg)

DRsp Nr. 2020/18017

Einspruch wegen der Rückforderung von Kindergeld

Tenor

Die Einspruchsentscheidung vom 15.08.2020 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 v.H. des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Normenkette:

FGO § 100 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand