Die Klägerin hat in der mündlichen Verhandlung beantragt,
die Steuer unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom ... und Änderung des Bescheids vom ... soweit herabzusetzen als sie sich bei Abzug negativer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus dem Grundstück Nr. 163 in H. von ... DM mindert.
Der Vertreter des FA hat beantragt,
die Klage abzuweisen
Die Klage war aus den in dem Gerichtsbescheid vom 24. Mai 1996 dargelegten Gründen abzuweisen, denn darin wird die Rechtslage zutreffend wiedergegeben. Der Senat sieht deshalb gemäß § 90a Abs. 4 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) von der weiteren Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen ab.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|