Streitig ist die Aufhebung eines Gewinnfeststellungsbescheides.
Die Klägerin ist Alleinerbin nach ihrem verstorbenen Ehemann E, der Kommanditist der T KG (Gesellschaft) war. Weiterer Kommanditist war der Bruder der Klägerin B. Die Anteile an der persönlich haftenden Gesellschafterin, der Verwaltungsgesellschaft T mbH (Komplementärin), wurden von den Kommanditisten je zur Hälfte gehalten. Die Gesellschaft hatte ein abweichendes Wirtschaftsjahr und erstellte ihre Abschlüsse auf den 31. März.
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