FG München - Beschluss vom 05.11.2020
10 V 1479/20
Normen:
EStG § 32d Abs. 5; DBA-LUX Art. 22 Abs. 1;
Fundstellen:
DStRE 2021, 1025

Einspruchsverfahren wegen der Anrechnung luxemburgischer Quellensteuer auf ausgeschüttete Dividenden

FG München, Beschluss vom 05.11.2020 - Aktenzeichen 10 V 1479/20

DRsp Nr. 2021/1767

Einspruchsverfahren wegen der Anrechnung luxemburgischer Quellensteuer auf ausgeschüttete Dividenden

Tenor

1.

Der Antrag wird abgelehnt.

2.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 32d Abs. 5; DBA-LUX Art. 22 Abs. 1;

Gründe

I.

Die Antragsteller (Ast) beantragen Aussetzung der Vollziehung (AdV) in einem anhängigen Einspruchsverfahren.

Streitig ist in diesem Einspruchsverfahren die Anrechnung luxemburgischer Quellensteuer auf ausgeschüttete Dividenden.

Der Ast war ab dem 5. Mai 2015 an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit satzungsmäßigem Sitz in Luxemburg (X-SARL) beteiligt. Sein Anteil am Stammkapital belief sich in den Streitjahren auf zwischen 2,62 und 11,97 %, sein Gewinnbezugsrecht auf zwischen 9,85 und 14,19 %. X-SARL schüttete in 2015, 2017 und 2018 Dividenden aus und führte luxemburgische Kapitalertragsteuer ab.

Zu Geschäftsführern der X-SARL waren in 2015 der in Deutschland ansässige Mehrheitsgesellschafter A, der in der Schweiz ansässige Gesellschafter B sowie der in Luxemburg ansässige C, in 2017 B, C sowie die in Luxemburg ansässigen D und E, in 2018 B (lt. Ast bis zum 18. Juli 2018), C (lt. Ast bis zum 1. Januar 2018), D, E sowie der in Luxemburg ansässige F (ab dem 27. März 2018) bestellt.

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