Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 15. Januar 2018 -
Die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz fallen dem Antragsgegner zur Last.
Der Streitwert wird für beide Instanzen auf 663,60 Euro festgesetzt.
Die am 30.1.2018 eingegangene Beschwerde gegen den im Tenor bezeichneten, dem Antragsteller am 18.1.2018 zugestellten Beschluss des Verwaltungsgerichts ist gemäß §
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