Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 15. Januar 2018 -
Die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz fallen dem Antragsgegner zur Last.
Der Streitwert wird für beide Instanzen auf 1.294,43 € festgesetzt.
Die am 30.1.2018 eingegangene Beschwerde gegen den im Tenor bezeichneten, dem Antragsteller am 18.1.2018 zugestellten Beschluss des Verwaltungsgerichts ist gemäß §
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|