Das Zulassungsverfahren wird eingestellt.
Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 50.000 € festgesetzt.
Nachdem der Kläger den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des ersten Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes NordrheinWestfalen vom 9. Mai 2014 zurückgenommen hat, ist das Zulassungsverfahren entsprechend §
Die nach § 112e Satz 2 BRAO, §
Diese Entscheidung trifft gemäß § 112e Satz 2 BRAO, §
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