Das Verfahren wird eingestellt.
II.Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert wird auf 20.000 Euro (10.000 Euro je Antragsteller zu 1 und 2 sowie Antragsteller zu 3 und 4) festgesetzt.
Das Verfahren ist aufgrund der übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Hauptbeteiligten (Schriftsatz der Antragsteller vom 29.10.2019 und Schriftsatz der Antragsgegnerin vom 7.11.2019) beendet und einzustellen (§
Die Kostenentscheidung beruht auf §
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