Der Antragsteller (Ast.) betrieb vom 01.10.1997 bis 01.11.2002 ein Einzelunternehmen. Gegenstand des Unternehmens war zunächst der Großhandel mit X., später auch die Herstellung von Y. und anderen Lebensmitteln.
Am 28.08.2003 leitete das Finanzamt für Steuerfahndung C. gegen den Ast. ein Steuerstrafverfahren für die Jahre 1997 bis 2001 (Einkommen- und Gewerbesteuer) bzw. 1997 bis 2002 (Umsatzsteuer) ein. Darüber hinaus ordnete der Antragsgegner (Ag.) mit Bescheid vom 21.11.2003 eine Außenprüfung nach § 193 Abs. 1 AO betreffend die Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer 1997 bis 2002 sowie den Einheitswert des Betriebsvermögens auf den 01.01.1997 an.
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