FG München - Beschluss vom 15.01.2008
14 V 3843/07
Normen:
FGO § 40 Abs. 2 ; FGO § 114 Abs. 5 ; AO § 258 ;

Einstweiliger Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen

FG München, Beschluss vom 15.01.2008 - Aktenzeichen 14 V 3843/07

DRsp Nr. 2008/3185

Einstweiliger Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen

Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit der den Steuerrückständen zugrundeliegenden Umsatzsteuerbescheiden sind außerhalb des Vollstreckungsverfahrens mit den hierfür zugelassenen Rechtsbehelfen zu verfolgen und können nicht im Wege der einstweiligen Anordnung gegen Vollstreckungsmaßnahmen berücksichtigt werden.

Normenkette:

FGO § 40 Abs. 2 ; FGO § 114 Abs. 5 ; AO § 258 ;

Tatbestand:

I.

Die Antragsteller begehren die Nichtigerklärung aller Umsatzsteuerbescheide der Antragstellerin zu 1) sowie das Unterlassen von Vollstreckungsmaßnahmen.

Die Antragstellerin zu 1) ist eine mit Vertrag vom 4. November 2002 gegründete GmbH, Geschäftsführer ist der Antragsteller zu 2). Unternehmensgegenstand ist die Vermarktung von Datenträgern, datenträgerbasierenden Systemen, Etablierung von Kommunikationssystemen wie z. B. medizinischen Internetportalen sowie Aufbau und Vermarktung von Hard- und Softwaresystemen im Bereich des Gesundheitswesens. Der Sitz der GmbH befand sich zunächst in M und wurde am 1. Dezember 2006 nach I verlegt.