Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts - Registergerichts - Köln vom 13.03.2015, erlassen am 16.03.2015, - HRB ....... - aufgehoben. Das Amtsgericht wird angewiesen, den Vollzug von Punkt 2. der Anmeldung vom 23.01.2015 nicht wegen der fehlenden Voreintragung des Herrn M. R. Sch. als Geschäftsführer abzulehnen.
I.
Die Beteiligte zu 2. ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB ....... verzeichnet; die Beteiligte zu 1. ist als deren einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführerin eingetragen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|