Auf die Beschwerde der Antragsteller vom 3. August 2021 wird der Beschluss des Amtsgerichts Luckenwalde - Grundbuchamt- vom 16. Juli 2021 in der Fassung der Nichtabhilfeentscheidung vom 31. August 2021, Gz.: D...-...-..., aufgehoben.
Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 5.000 EUR.
I.
Die Beschwerdeführer wenden sich gegen die Zurückweisung eines Antrages auf Eintragung eines aufschiebend und auflösend bedingten Nießbrauchs durch das Grundbuchamt.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|