Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) bis 3) gegen den am 27.05.2019 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts Köln wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Beteiligten zu 1) bis 3) zu tragen.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
I.
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