Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Registergericht - Aurich vom 05.01.2015 aufgehoben. Das Registergericht wird gebeten, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut über den Eintragungsantrag vom 27.11.2014 zu entscheiden.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird festgesetzt auf 72.500,- €.
I.
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