Auf die weitere Beschwerde der Antragstellerin werden die angefochtenen Beschlüsse des Amtsgerichts Bremen vom 27.05.2009 sowie des Landgerichts - 3. Kammer für Handelssachen - vom 03.06.2009 aufgehoben. Die Sache wird an das Amtsgericht Bremen - Registergericht - zurückverwiesen.
I. Am 19.03.2009 meldete der Geschäftsführer der Antragstellerin die Gründung der Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt) unter Beifügung der nach dem Musterprotokoll (Anlage zu § 2 Abs. 1a GmbHG) im vereinfachten Verfahren erstellten Gründungsurkunde zur Eintragung ins Handelsregister an.
Zur Geschäftsführung und Vertretungsregelung enthält die Anmeldung Folgendes:
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