OLG Nürnberg - Beschluss vom 17.07.2018
15 W 1291/18
Normen:
BGB § 158; BGB § 1093;
Fundstellen:
DNotZ 2019, 287
FGPrax 2018, 256
MDR 2018, 1434
NJW-RR 2018, 1489
NZM 2019, 96
Vorinstanzen:
AG Neumarkt, vom 14.05.2018 - Vorinstanzaktenzeichen BG-2063-10

EintragungsfähigkeitAnforderungen an die Bestimmtheit einer Bedingung für den Eintritt eines Wohnrechts

OLG Nürnberg, Beschluss vom 17.07.2018 - Aktenzeichen 15 W 1291/18

DRsp Nr. 2018/12337

Eintragungsfähigkeit Anforderungen an die Bestimmtheit einer Bedingung für den Eintritt eines Wohnrechts

Die Einräumung eines Wohnrechts unter der Voraussetzung, dass eine Wohnung von bestimmten Personen nicht mehr bewohnt wird, stellt eine hinreichend bestimmte aufschiebende Bedingung dar.

Tenor

Auf die Beschwerde vom 20.06.2018 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Neumarkt i. d. OPf. vom 14.05.2018, Az. BG-2063-10, aufgehoben.

Normenkette:

BGB § 158; BGB § 1093;

Gründe

I.

Mit notariellem Übergabevertrag vom 05.09.2017 überließen die Beteiligten zu 2) und 3) die im Grundbuch des Amtsgerichts Neumarkt i. d. Opf. von X auf Blatt ... vorgetragenen Grundstücke dem Beteiligten zu 1). Dabei behielten sich die Beteiligten zu 2) und 3) als Gegenleistung ein Wohnrecht vor, bestehend in dem Recht, die sich im Erdgeschoss des Wohnhauses befindliche Wohnung unter Ausschluss des Eigentümers zu nutzen. Darüber hinaus ist das Folgende geregelt:

"Sobald der Übernehmer oder dessen Abkömmlinge die Wohnung im Obergeschoß des Wohngebäudes (...) nicht mehr selbst oder zusammen mit Dritten bewohnen, erstreckt sich der Bereich, der dem Berechtigten zur Alleinnutzung zusteht, auf das gesamte Wohnhaus (...)."