Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 4. Kammer - vom 15.12.2020 wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 351,71 Euro festgesetzt. Für das erstinstanzliche Verfahren wird der Streitwert unter entsprechender Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 15.12.2020 für die Zeit bis zum 10.12.2020 auf 1.250 Euro und für die Zeit ab dem 10.12.2020 auf 351,71 Euro festgesetzt.
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